Schadensfall Smartphone – warum das Produkthaftungsgesetz nichts taugt

Schadensfall Smartphone - warum das Produkthaftungsgesetz nichts taugt

Vieles in Deutschland ist mittlerweile antiquiert, was leider auch für so manches Gesetz gilt. Ein erschreckendes Beispiel ist das Produkthaftungsgesetz, das im Schadensfall Smartphone zuständig ist. Dieses Gesetz ist 30 Jahre alt und Verbraucherschützer halten es auch in Hinsicht auf den Schadensfall Smartphone für dringend erforderlich, dass das Gesetz endlich angepasst wird. Passiert das nicht, dann drohen Gefahren, die jetzt noch nicht abzusehen sind und das nicht nur, wenn es um den Schadensfall Smartphone geht.

Smarthome wird immer beliebter

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Der Saugroboter, der den Teppich sauber hält, die digitalen Sprachassistenten wie Alexa und die vielen anderen sogenannten Smarthome-Anwendungen finden immer mehr Freunde. Rund 31 Prozent der Deutschen haben im Jahr 2019 mindestens eine der neuen Smarthome-Anwendungen bei sich zu Hause installiert. Beliebt sind intelligente Lampen und Leuchten, ebenso wie die smarten Thermostate für die Heizkörper. Bedenklich wird es bei den vermeintlich intelligenten, mit dem Smartphone gesteuerten Geräten, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Die Verbraucher stehen dann nämlich dank eines völlig veralteten Gesetzes allein da. Das Produkthaftungsgesetz beruht auf einer Richtlinie der EU aus dem Jahre 1985 und ist in der heutigen Zeit natürlich nicht mehr anwendbar.

Wann greift das Gesetz?

Damit das alte Produkthaftungsgesetz überhaupt greifen kann, muss ein Fehler bei einem bestimmten Produkt vorliegen. In der Realität funktioniert das im Schadensfall Smartphone ebenso wenig wie bei allen Smarthome-Geräten. Zum einen fällt die entsprechende Software, mit der die Geräte arbeiten, nicht eindeutig unter den Produktbegriff des Gesetzes. Zum anderen können selbst technisch versierte Verbraucher einen möglichen Mangel nicht selbst sofort erkennen. An einem Beispiel lässt sich gut erkennen, wo die Schwachstelle im System ist. An einer neu gekauften manuellen Kartoffelreibe, welche die Kartoffeln nicht wie gewünscht reibt, kann jeder sofort erkennen, woran es liegt, wer hingegen den Schadensfall Smartphone hat, kann das nicht mehr. Selbst Experten haben es oft nicht leicht, bis sie den Fehler gefunden haben. Dazu kommt, dass viele Hersteller von Smartphones die notwendigen Informationen für das Gerät nicht herausgeben wollen.

Schadensfall Smartphone – der Nutzer muss den Beweis erbringen

Kommt es durch das Smartphone zu weiteren Schäden bei einem der Smarthome-Geräte, dann ist es so gut wie unmöglich, den jeweiligen Anbieter zur Verantwortung zu ziehen. Auf diese Weise gehen potenzielle Haftungsansprüche verloren. Was das Ganze aber noch schwerer macht, ist, dass der Besitzer des Smartphones den Fehler in seinem Gerät nachweisen muss. Nach Ansicht von Verbraucherschützern sollte es aber so sein, dass der Anbieter zur Verantwortung gezogen werden muss. Er müsste nachweisen, dass sein Produkt so verwendet werden kann, dass es nicht zu Schäden kommt. Die zuständige EU-Kommission ist seit längerer Zeit dabei, die betreffenden Richtlinien der Produkthaftung zu überarbeiten.

Fazit zum Schadensfall Smartphone

Ob jetzt tatsächlich mehr Bewegung in die Sache kommt, ist zu bezweifeln. In der Regel dauert es mehrere Jahre, bis eine EU-Kommission es schafft, sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen. Die Verbraucherschützer sind diesbezüglich ebenso skeptisch, denn falls es einen Haftungsanspruch für den Schadensfall Smartphone gibt, sollte auch der Händler immer greifbar sein. Bei Produkten, die über das Internet verkauft werden und die nicht aus der EU kommen, ist dies in der Regel nicht der Fall.

Bild: @ depositphotos.com / fizkes

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