Endlich ist es so weit, die Warn-App gegen Corona ist bereit für die Installation, gleich vier Bundesminister haben die bahnbrechende App der staunenden Öffentlichkeit vorgestellt. Viele stellen sich jetzt die bange Frage: Kann diese von der Deutschen Telekom und SAP entwickelte Warn-App gegen Corona vielleicht Pflicht werden? Kann beispielsweise der Arbeitgeber seine Mitarbeiter dazu zwingen, diese App auf das Smartphone zu laden? Juristen sehen das sehr kritisch, und zwar aus gutem Grund.
Das tägliche Leben normalisieren
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Selbst wenn die Corona-Pandemie die Welt weiterhin in Atem hält, versuchen die Menschen dennoch, in das normale tägliche Leben zurückzukehren. Die Maßnahmen zur Senkung des Ansteckungsrisikos waren hierzulande in weiten Teilen erfolgreich, trotzdem arbeitet die Regierung daran, das gesellschaftliche Leben Schritt für Schritt wieder zu normalisieren. Zu den neuen Maßnahmen gehört auch die Warn-App gegen Corona, die dabei helfen soll, das Arbeitsleben wieder normal zu gestalten. Viele arbeiten seit Wochen von zu Hause aus, damit die Infektionszahlen nicht weiter steigen, für sie soll die neue App einen besonderen Schutz darstellen.
Ob die Warn-App gegen Corona für Arbeitnehmer eine freiwillige Sache bleibt oder ob sie tatsächlich Pflicht wird, darüber ist in den zuständigen Bundes- und Landesministerien ein heftiger Streit entbrannt. Für die einen ist die Warn-App gegen Corona ein fester und wichtiger Bestandteil der Exit-Strategie und sollte daher verpflichtend sein. Für die anderen ist die App eine von vielen Maßnahmen und jeder Bürger sollte selbst entscheiden, ob er die App auf sein Smartphone lädt oder eben nicht.
Kann der Arbeitgeber die Warn-App gegen Corona anordnen?
Noch betont die Bundesregierung ausdrücklich, dass die Nutzung der App auf freiwilliger Basis ist. Dies hat einen Grund, denn es gibt schlicht und einfach kein Gesetz, was die Bundesregierung oder eine der Landesregierungen ermächtigt, die Bürger zur Installation der App zu zwingen. Zugleich gibt es zu diesem Thema noch eine Frage und die betrifft das sogenannte Weisungsrecht des Arbeitgebers. Kann er die Nutzung der App anordnen, wenn damit die Gefahr der Infektion minimiert wird? Der Arbeitgeber hat immerhin eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, die sich allerdings nur auf den betrieblichen Bereich, nicht auf den privaten Bereich erstreckt.
Ein Eingriff in die persönlichen Rechte
Gegen die Pflicht, die Corona-App der Bundesregierung auf dem Smartphone zu installieren, gibt es vonseiten der Justiz sehr große Bedenken. Einen wirklichen Nutzen kann diese verpflichtende Anwendung der App nur bieten, wenn neben dem beruflichen Verhalten auch das Freizeitverhalten erfasst wird. Dies wiederum würde einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines jeden Mitarbeiters darstellen. Sicher hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und er muss dafür Sorge tragen, dass sie gesund bleiben. Der Zwang, eine bestimmte App zu installieren, gehört aber nicht zu seinen Fürsorgepflichten.
Fazit zur Warn-App gegen Corona
Vermutlich wird es Versuche vonseiten der Arbeitgeber geben, die Mitarbeiter zu bewegen, sich die Corona-Warn-App auf das Smartphone zu laden. Viele werden damit argumentieren, dass es im Interesse der Kollegen ist, wenn jeder eine solche App hat. Weigern sich die Mitarbeiter aber, dann sehen Juristen hier keinen Grund für eine Kündigung. Würde der Fall vor einem Gericht landen, könnte es im Einzelfall eine Abwägung der Interessen geben und die könnte durchaus zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.
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